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Reparatur statt Neuverglasung

In der Teilkaskoversicherung sind Glasbruchschäden (z. B. Steinschlag in der Windschutzscheibe) versichert.

Steinschläge in der Windschutzscheibe, die keinen Austausch der Scheibe nötig machen, werden in der Regel von den Versicherungen übernommen. Und auch mit einer Hochstufung der Versicherungsprämie müssen Sie bei einer Glasreparatur nicht rechnen.

Sollten Sie keine Teilkaskoversicherung haben ist eine Steinschlagreparatur wesentlich günstiger als eine neue Scheibe.

Wir geben 30 Jahre Garantie auf Steinschlagreparatur.



Achtung: Steinschläge im Sichtbereich dürfen nicht repariert werden, da Verzerrungen sowie Lichtspiegelungen auftreten können.